Über Quoten

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Die Ausgangslage: Ein bundesweit aktiver, im weitesten Sinne des Wortes berufsständischer Verein wählt einen neuen Vorstand. Satzungsgemäß sind mindestens 5 und maximal 8 neue Vorstände zu wählen. Mindestens ein Drittel dieser Vorstände muss weiblich sein.

Halb Dachverband, halb Verein

Die Satzung des Vereins unterscheidet zwischen unterschiedlichen Mitgliedsgattungen: Es gibt Mitglieder, die ihrerseits z.B. selbst Netzwerke oder Vereine desselben Berufsstandes aus Städten, Regionen oder Bundesländern sind. Außerdem gibt es Mitglieder, die Individuen dieses Berufsstands sind, also natürliche Personen. Im Hinblick auf ihr Stimmengewicht sind beide Gattungen qua Satzung gleich gewichtig: Ein regionaler Verein aus Kleinkleckersdorf mit drei Mitgliedern hat das gleiche Gewicht wie eine regionale Organisation aus ganz Bayern mit mehreren hundert. Und beide, der Verein aus Kleinkleckersdorf und die Organisation aus Bayern, haben jeweils das gleiche Stimmgewicht wie eine Lieselotte oder ein Peter Müller. Das darf man, gelinde gesagt, exotisch finden. Lesen Sie hier weiter